Betriebsversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist die Wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun"), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Einzelunternehmer und Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.

Berufsgruppen aus dem Dienstleistungssektor benötigen oft eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht. Hier handelt es sich vorrangig um Unternehmen, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend und/oder aufsichtsführend für ihre Auftraggeber tätig sind. Diese Unternehmen benötigen einen Schutz gegen echte Vermögensschäden: denn wird durch ein berufliches Versehen ein Schaden verursacht, dann entsteht dieser meist am Vermögen des Kunden.

Wer selbst Produkte von außerhalb der EU importiert und/oder eine eigene Marke in die Öffentlichkeit bringt, die ein anderer Hersteller produziert hat, wird als Quasi-Hersteller angesehen. Der Händler wird für die fehlerhaften Eigenschaften des Produktes belangt werden; aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
Besondere Haftungsrisiken entstehen bei Herstellern und Händlern, deren Produkte noch einer gewerblichen Weiterverarbeitung unterliegen. Diese Unternehmen benötigen eine erweiterte Produkthaftpflicht, die meist optional eingeschlossen werden kann.

Geschäftsinhaltsversicherung

Wenn Sie bereits zu Beginn Ihrer Selbständigkeit einen Teil Ihres Vermögens in Büroeinrichtung, Werkzeuge oder Maschinen investieren, dann sollten Sie jetzt genau lesen.

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Feuer, Einbruch und Leitungswasser können jede Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der betrieblichen Existenz sein.
Als versichert gelten alle beweglichen Sachen am Versicherungsort, z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, Maschinen oder Werkzeuge.

Folgenden Gefahren/Schäden sollten abgesichert werden:

  • Feuer - inkl. Verrußungsschäden, die aufgrund von Feuer entstehen
  • Leitungswasser - Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
  • Sturm/Hagel - insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus - Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Vandalismus-Schäden an der Betriebseinrichtung
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen - Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen!

Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommen z.B.:

  • Ersatz von versicherten Sachen - Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten - Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten - sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb, wie bei der Inhaltsversicherung, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend behindert, kann es unter Umständen problematisch für Sie werden, Ihre weiterlaufenden Kosten, wie z.B. Miete, Personalkosten usw. zu decken. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert der Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.
Diese Absicherungsform kann aber auch unabhängig von einer bestehenden Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert Gewinnminderungen und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, eventuelle Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu 12 Monaten nach Eintritt des Sachschadens ersetzt. Je nach Tarif kann mitunter auch ein längerer Haftungszeitraum vereinbart werden.

Weitere betriebliche Absicherungen

  • Elektronikversicherung
    In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u.a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.
  • Rechtsschutzversicherung
    Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben - eine Rechtsschutzversicherung hilft.
  • Werkverkehrsversicherung
    Selten erscheint man bei seinen Kunden mit leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u. ä. in seinem Fahrzeug mit. Kommt es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Transportfahrzeugs zu einer Beschädigung der mitgeführten Gegenstände, oder wird bei einer Pause in den Transporter eingebrochen und Gerätschaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung.

Es handelt sich um die oben genannten betrieblichen Absicherungen keinesfalls um eine abschließende Aufzählung. Es können je nach Art des Betriebes weitere Risiken bestehen, die weitere Absicherungen benötigen, wie z.B. die Maschinenversicherung, die Forderungsausfalldeckung oder bestimmte Spezialversicherungen.

Die vorliegende Grundinformation kann keine komplett individuelle Beratung durch einen ausgebildeten Versicherungsmakler ersetzen.

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