Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung fällt der mitversicherte Ehepartner bei einer Scheidung heraus. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es Single- und Familientarife. Letztere sichern auch Ihre Kinder ab und bieten die Möglichkeit, einen neuen Lebenspartner beitragsfrei miteinzuschließen.

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang, deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche.

Deckung für Mietrecht, alles rund um das Fahrzeug oder das Arbeitsrecht, stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man ein Problem befürchtet, das sich zu einem Rechtsstreit entwickeln könnte.

Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Achten Sie bei der Neuregelung Ihrer Rechtsschutzdeckung auf evtl. neue Risiken. Ziehen Sie z. B. in eine Mietwohnung ein, ist die Erweiterung der Deckung um einen Mieter-Rechtsschutz empfehlenswert.

Anmerkung zur Scheidung selbst:

In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Entsprechend hoch fallen die Kosten einer Scheidung aus. Scheidungen lassen sich nicht unter dem regulären Umfang einer Rechtsschutzversicherung absichern. Ein Rechtsschutz für Ehesachen ist am Markt zwar seit kurzem als Ergänzung zur Privatrechtsschutzversicherung erhältlich, fordert aber die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit. Hier handelt es sich daher eher um einen Versicherungstarif, den man bei der Eheschließung wählen sollte, damit er am Ende der Ehe beiden Eheleuten nützt.

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