Benötigter Versicherungsschutz

Durch eine Scheidung ergeben sich automatisch in manchen Versicherungssparten große Änderungen für Sie. In den Familientarifen der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind nur Eheleute automatisch mitversichert. Mit Beendigung der Ehe besteht nur noch Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der ehemalige Ehepartner, der aus dem Vertrag heraus fiel, muss sich um eigenen, neuen Versicherungsschutz kümmern.

In diesem Zusammenhang von Interesse:

weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.