Krankenversicherung
Kaum ein Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung. Inzwischen ist die Krankenversicherung auch in Deutschland Pflicht. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Grundsatzentscheidung für Existenzgründer und junge Selbständige dar.
Bei der Krankenversicherung kann man den Unterschied der beiden Systeme sehr gut erkennen. Zählt bei der PKV Alter, Gesundheitszustand und die gewählte Leistung, ist es bei der GKV nur das Einkommen, an dem man sich hinsichtlich des Beitrages orientiert. Regelt den Leistungsumfang in der PKV der Tarif als Vertragsbestandteil, regelt ihn bei der GKV zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.
In folgender Übersicht stellen wir Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Systeme vor:
- GKV
- Unter Umständen beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern
- I. d. Reg. direkte Abrechnung zw. Arzt und Krankenkasse ohne weiteres eigenes Zutun
- Beitragsbefreiung in Mutterschutz und Elternzeit
- Maximalbeitrag abhängig von Beitragsbemessungsgrenze
- Keine Gesundheitsprüfung nötig
- Wechsel zu anderem Anbieter problemlos möglich
- Auslandsschutz nur eingeschränkt vorhanden
- Einstieg mit Mindestbeitrag ungeachtet des tatsächlichen Einkommens
- Beitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung)
- Beitragsentwicklung im Alter in erster Linie von dann gültiger Gesetzgebung abhängig
- Überwiegend gesetzlich eingeschränkter Leistungskatalog
- „Reformierbarkeit“ des Leistungskatalogs (normalerweise Kürzungen)
- Begrenzung der Leistung auf den Regelsatz der Gebührenordnung für Ärzte, dadurch keine Kostenübernahme durch Spezialisten
- Maximales Krankengeld abhängig von aktueller Beitragsbemessungsgrenze
- Keine Anpassungsmöglichkeit an persönlichen Absicherungswunsch (z. B. Ein-Bett-Zimmer, Heilpraktiker, Zahnimplantate, etc.)
- Verschiedene „versteckte“ Zuzahlungen vorgeschrieben (z. B. ehemalige quartalsweise Praxisgebühr, bei Medikamenten, im Krankenhaus,...)
- PKV
- Versicherungsschutz auf persönliche Wünsche bzw. persönlichen Bedarf abstimmbar
- Vereinbarte Leistungen vertraglich bis ans Lebensende garantiert
- Optionstarife (Einstieg mit weniger leistungsstarken Tarifen, spätere Verbesserung ohne erneute Gesundheitsprüfung)
- Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig
- Beitragsentwicklung im Alter durch Beitragsentlastungsplan, Altersrückstellungen und Tarifwechsel beeinflussbar
- Zuzahlungen nur entsprechend vereinbarter Selbstbeteiligung oder der vereinbarten Erstattungsgrenzen eines Tarifs
- Erstattung je nach Tarif auch über Regel- und Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus (Honorarvereinbarung für Spezialisten)
- Grundsätzlich weltweiter Versicherungsschutz, evtl. zeitliche Einschränkungen, sowie Begrenzung auf vereinbarten Vertragsumfang
- Familienmitglieder müssen mit separatem, zusätzlichen Beitrag abgesichert werden
- Späterer Wechsel zu anderem Anbieter nur bei entsprechend gutem Gesundheitszustand möglich
- In Mutterschutz und Elternzeit besteht i. d. Reg. weiterhin Prämienzahlungspflicht
Machen Sie bei der Entscheidung aber keinesfalls den Fehler, sich am Preis zu orientieren. Vielmehr sollten Sie sich die Frage selbst beantworten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch, was in Ihrem weiteren Leben noch auf Sie zukommen kann, verdient Beachtung.
Sollten Sie sich für das soziale System (GKV) entscheiden, stehen Ihnen zusätzlich diverse Möglichkeiten offen, den gesetzlichen Versicherungsschutz mit Hilfe der Krankenzusatzversicherung zu optimieren. Für beinahe jede Behandlung lässt sich der Versicherungsschutz verbessern, egal ob im Krankenhaus die Privatarztbehandlung ("Chefarzt"), beim Zahnersatz die hochwertigeren Implantate oder ob es die Heilpraktiker-Leistungen sind, die übernommen werden.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: PKV vs. GKV