Sterbegeldversicherung

Vorsorge treffen

Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. "Wie soll meine Beerdigung aussehen?" und "Wer bezahlt meine Bestattung?" auseinander zu setzen.

Seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kein Sterbegeld mehr. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung.

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Mit welchen Kosten sind zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.

Beispielrechnung für eine Erdbestattung
  Einfache Bestattung Aufwändige Bestattung
Grabstein 600 € 4.000 €
Sarg 300 € 2.000 €
Kränze / Blumen 150 € 800 €
Trauerredner 300 € 300 €
Trauerfeier --- 500 €
Karten 100 € 300 €
Grabbepflanzung 110 € 260 €
Summe 1.560 € 8.160 €
Friedhofs- und Bestattungsgebühren * 500 € bis 3.500 €
Gesamtsumme 2.060 € bis 5.060 € 8.660 € bis 11.660 €
* Gebühren werden gemeindeabhängig erhoben und unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde erheblich voneinander

Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €. Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum mit Familiennutzung rechnen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen. Ja nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.

Was passiert im Leistungsfall?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird im Trauerfall an Ihre Erben bzw. an die bezugsberechtigte Person die vereinbarte Leistung ausgezahlt. Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.

Erbschaftssteuer nicht vergessen!

Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Erben oder eine von Ihnen benannte Person die vereinbarte Leistung erhalten. So können mögliche finanzielle Belastungen, zum Beispiel durch Erbschaftssteuer, leichter ausgeglichen werden. Nicht selten sind Kinder gezwungen, das Elternhaus zu verkaufen, um diese Steuer zu begleichen. Ersparen Sie Ihren Angehörigen diese Sorge!

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