Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz

Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Leistungen sind u.a. versichert:

  • Firmenrechtsschutz
  • Arbeitgeberrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten)
  • Immobilien-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für:
    • Versicherungsverträge
    • Hilfsgeschäfte
    • Investitionsgeschäfte

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gericht

Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
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