Aufgaben einer Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt sämtliche Kosten.

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens 5 Mio. Euro gewählt werden, besser ist natürlich auch eine höhere Summe.

Zu beachten gilt bei Sachschäden:
Hier wird, außer der Versicherer hat eine gesonderte Klausel, nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.

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