
In der Bauphase
Rohbauversicherung
Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung durch eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden versichert werden. Doch schon vor
Gesamtfertigstellung des Gebäudes steigt mit jedem Bauabschnitt der Wert des Objektes.
Insolvenz und Pfusch am Bau
Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern - das hat sich glücklicherweise geändert.

Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.
Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch zusätzlicher Service geboten: bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie zu einem echten Problem werden.
STREIT mit den Bauunternehmen:
Beim Bau eines Hauses oder auch bei dessen Umbau kann es mit den beauftragten Firmen schnell zu Streitigkeiten kommen – sei es aufgrund einer mangelhaften Ausführung oder erheblichen Verzögerung.
Oftmals geht es schnell um sechsstellige Summen. Im schlimmsten Fall endet die Auseinandersetzung vor Gericht. Haben Bauherren dann keinen Rechtsschutz, müssen sie entweder hohe Anwalts- und Gerichtskosten riskieren oder aber auf ihr Recht verzichten.
Eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Bauherren in Rechtsstreitigkeiten geraten. Es ist ein zusätzlicher Bauherren-Rechtsschutz nötig. Wichtig ist, dass Sie den Rechtsschutz für Bauherren rechtzeitig abschließen. Das heißt, der Versicherungsvertrag muss unterzeichnet sein, bevor der Kauf vollzogen ist oder die Bau- beziehungsweise Umbaumaßnahmen begonnen haben.
weiterÜbertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.
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