Beamtenstatus

Ein Beamter durchläuft während seiner aktiven Dienstzeit im Normalfall drei Phasen:

Verbeamtung auf Widerruf

Der Beamte absolviert seine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Er führt die Dienstbezeichnung "Anwärter/Referendar im höheren Dienst". Das Dienstverhältnis endet mit endgültigem Bestehen bzw. Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Verbeamtung auf Probe

Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung wird der Beamte bei weiterer Dienstverwendung zum "Beamten auf Probe" verbeamtet. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber auch verkürzt oder verlängert werden. Bis 2009 konnte das Beamtenverhältnis auf Probe auch länger als die eigentliche Probezeit andauern, da eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst ab dem 27. Lebensjahr möglich war.

Verbeamtung auf Lebenszeit

Diesen Status erhält der Beamte nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit. Ein bestimmtes Alter ist seit 2009 hierfür nicht mehr nötig. Die Eignung für diesen Status wird durch Beurteilungsgespräche während der Probezeit durch den Vorgesetzten festgestellt.

Grundsätzliche Themen bei Absicherung und Versorgung sind in jedem dieser drei Stadien gleich, einzelne Punkte unterscheiden sich jedoch teilweise gravierend.

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