Beruf

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung die Kosten bis zur einschließlich ersten Instanz selbst tragen müssen - unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Gerade im Beruf kann es schnell zu Streitigkeiten bezüglich ungerechtfertigter Abmahnungen und Kündigungen, Formulierungen im Arbeitszeugnis, Regelungen im Arbeitsvertrag oder ausbleibender Gehaltszahlungen kommen. Die Berufsrechtsschutzversicherung kommt für Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltsgebühren bei arbeitsrechtlichen Differenzen auf.

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