Betriebsrente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zur Sozialversicherung. Was wäre einfacher, als einen Teil der ersparten Sozialabgaben als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in einen bAV-Vertrag mit einzubezahlen? Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.

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