Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb, wie bei der Inhaltsversicherung, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend behindert, kann es unter Umständen problematisch für Sie werden, Ihre weiterlaufenden Kosten, wie z.B. Miete, Personalkosten usw. zu decken. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert der Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden. Diese Absicherungsform kann aber auch unabhängig von einer bestehenden Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert Gewinnminderungen und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, eventuelle Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu 12 Monate nach Eintritt des Sachschadens ersetzt. Je nach Tarif kann mitunter auch ein längerer Haftungszeitraum vereinbart werden.

Ein besonders wichtiger Zusatz dabei ist die Betriebsausfallversicherung.

Denn ob Krankheit oder Unfall: wenn Sie als Freiberufler ausfallen, steht auch meist der Betrieb still - im schlimmsten Fall für längere Zeit. Sobald der Geschäftsbetrieb unterbrochen ist, können kaum noch Einnahmen durch Mandanten, Patienten oder Kunden generiert werden. Dennoch fallen Kosten wie Miete, Mitarbeitergehälter oder auch Leasingraten weiter an. Eine längere Unterbrechung kann die Existenz Ihres Unternehmens gefährden.

Zusätzlich sollte immer ein Krankentagegeld versichert sein, um das eigene Einkommen abzusichern.

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