Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht ist die Wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun"), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Einzelunternehmer und Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.
Berufsgruppen aus dem Dienstleistungssektor benötigen oft eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht. Hier handelt es sich vorrangig um Unternehmen, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend und/oder aufsichtsführend für ihre Auftraggeber tätig sind. Diese Unternehmen benötigen einen Schutz gegen echte Vermögensschäden: denn wird durch ein berufliches Versehen ein Schaden verursacht, dann entsteht dieser meist am Vermögen des Kunden.
Wer selbst Produkte von außerhalb der EU importiert und/oder eine eigene Marke in die Öffentlichkeit bringt, die ein anderer Hersteller produziert hat, wird als Quasi-Hersteller
angesehen. Der Händler wird für die fehlerhaften Eigenschaften des Produktes belangt werden; aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
Besondere Haftungsrisiken entstehen bei Herstellern und Händlern, deren Produkte noch einer gewerblichen Weiterverarbeitung unterliegen. Diese Unternehmen benötigen eine
erweiterte Produkthaftpflicht, die meist optional eingeschlossen werden kann.