Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine
gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was ist versichert:
Die gesetzliche Haftpflicht beinhaltet alle Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens,
maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf.
Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Welche Gefahren und Schäden sind versichert:
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:
Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
Schäden, die man selbst erleidet
Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
reine Vermögensschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, wie auch für die Tätigkeit auf
fremden Grundstücken (z. B. Baustellen).
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für die nachfolgenden Generationen wichtig. Schädigt man durch
betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten
Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema "Umweltschaden" daher nicht leichtfertig abtun.
Hier kann ein enormes, unter Umständen existenzbedrohendes Gefahrenpotential entstehen!
Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Gewerbetreibende, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG).
Gewässern (insbesondere Wasserschutzgebiete) und des Bodens
Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: neben der Neuansiedlung von geschützten Arten
kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand
wiederhergestellt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden Dritter, die durch
Umwelteinwirkung entstehen (zivilrechtlicher Anspruch).
Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten
und natürlichen Lebensräumen. Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige
Erscheinungen über Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Dies gilt ebenfalls für ein Feuer, das von einem Betrieb ausgeht und auf ein Nachbarhaus übergreift.
Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich in ihrem Leistungsumfang (abhängig vom vereinbarten Umfang bzw. Baustein) auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und
Kostenübernahmeverpflichtungen infolge eines Umweltschadens. Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein, bzw. muss dieser die unmittelbare
Gefahr für den entstandenen Umweltschaden verursacht haben. Beide Versicherungssparten leisten auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die an Ihr Unternehmen
gestellt werden.
In welchen Fällen welche Deckung nötig ist, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Die Filter der Abgasanlage einer Fabrik sind defekt, wodurch Giftstoffe freigesetzt werden. Der giftige Qualm setzt sich u. a. auf einem Bauernhaus ab, dessen Fassade
und Dach dadurch schwarz gesprenkelt werden. Die Giftstoffe ziehen auch in einen Stall und töten zwei Jungschweine. Auch in eine nahegelegene Höhle zieht der Qualm,
wodurch ein großer Teil einer dort lebenden Fledermauspopulation erstickt. Umweltschützer organisieren eine Umsiedlung der verbleibenden Tiere, da die Höhle kontaminiert
ist.
Umwelthaftpflichtversicherung: weil hier ein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Gebäude und Tiere gehören jemandem,
den es nun zu entschädigen gilt. Mit Erstattung von Reinigungs- und Dekontaminationskosten und dem Marktwert der Schweine ist der Schadensfall abschließend abgegolten.
Umweltschadenversicherung: weil hier kein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Die Fledermäuse gehören niemandem. Ziel
der Bemühungen ist der Erhalt der Population einer geschützten Art. Ob dies mit den ersten Aktionen gelingt, wird sich erst zeigen. Ggf. fallen weitere Kosten an. Auch die
Dekontaminationskosten müssen hier dazu führen, dass die Höhle wieder der Lebensraum für Flora und Fauna wird, der sie vor dem Schaden war.
Werkverkehrsversicherung
Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter geschäftlich unterwegs, empfiehlt sich ergänzend zur Kfz-Versicherung, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die Werkverkehrsversicherung
(Autoinhaltsversicherung).
Diese schützt die Güter und Produkte auf den Transportwegen zu Ihren Kunden oder zwischen Ihren Betriebsstätten. Arbeitsmittel und -geräte, Werkzeuge können so ebenfalls
abgesichert werden.
Welche Gefahren sind versichert:
Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
Transportmittelunfall
Brand, Blitzschlag und Explosion
Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach
Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Was ist nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden durch:
Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie
Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (höchstmöglicher Wert der Ladung je Kfz = Ladungsmaximum)
oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.
Maschinenversicherung
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z.B. auch Bagger, Radlader,
Planierraupe, Straßenfräse oder Kräne aller Art.
Was ist versichert:
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausfu?hrungsfehler
Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl
Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten,
Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Soweit vereinbart, sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Gegenstände bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten
Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug "neu für alt".
Die Versicherungssumme:
Aus dem Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) errechnet sich der Beitrag. Es sollte
immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Abzug eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung
kommen kann.
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör - auch nachträglich angeschafft - in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung
berücksichtigt wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
Geschäftsinhaltsversicherung
Vermutlich haben Sie auch in ein modernes, ansprechendes Büro mit der erforderlichen, meist aufwändigen Ausstattung investiert.
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort
auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.
Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagel und Leitungswasser können jede Betriebseinrichtung zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum
Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der betrieblichen Existenz sein.
Als versichert gelten alle beweglichen Sachen am Versicherungsort, z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung.
Feuer inkl. Verrußungsschäden, die aufgrund von Feuer entstehen
Leitungswasser - Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
Sturm/Hagel - insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
Einbruchdiebstahl/Vandalismus - Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung
Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen - Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen.
Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommen z.B.:
Ersatz von versicherten Sachen - Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
Aufräum- und Abbruchkosten - Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Gegenständen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
Bewegungs- und Schutzkosten - sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
Gerade hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte, oder eben auch kostspielige Arbeitsgeräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der
täglichen Arbeit. In beinahe allen Firmen die Grundlage, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem
ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben - eine Rechtsschutzversicherung hilft.
Ein besonders wichtiger Baustein dabei ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Denn bereits bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bietet lediglich dieser Baustein
Versicherungsschutz, z.B. Üble Nachrede (§186 StGB), Beleidigung (§185 StGB) oder auch Steuerhinterziehung (§370AO).
D & O - Vermögensschadenhaftpflicht für Entscheider
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer
(auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider
in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz.
Cyberversicherung
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt
veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle in 2013 - und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Die Spielarten der
Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen,
bei denen große Konzerne gehackt wurden - aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder
gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.
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Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.