Eigene Absicherung

Dem Hausverwalter selbst können natürlich auch Fehler passieren - entweder aus Unachtsamkeit oder auch, weil er schlichtweg etwas vergessen hat. Für solche Fälle sollte er natürlich auch selbst gut abgesichert sein.

Die Vermögensschadenabsicherung

Seit August 2018 gilt das Modul Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung, um den Beruf des Hausverwalters überhaupt ausüben zu können. Warum? – In erster Linie sicherlich zum Schutz des Immobilieneigentümers, denn dieser kann eventuelle, durch den Verwalter herbeigeführte finanzielle Nachteile bei ihm geltend machen. Enthält beispielsweise die Nebenkostenabrechnung Fehler oder wurde bei der Immobilienübergabe ein Schaden übersehen, entsteht ein Vermögensschaden, für den der Hausverwalter verantwortlich gemacht werden kann. In einem solchen Fall springt die Vermögensschadenhaftpflicht ein und deckt die zu verantwortenden Kosten (Entschädigung der WEG) ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist oft in entsprechende Hausverwalterkonzepte eingeschlossen.

Von Wichtigkeit ist die Versicherung vor allem für:

  • Unternehmen des Immobiliensektors (etwa Makler und Verwalter von privat, gewerblich und freiberuflich genutzten Immobilien)
  • Wohnungseigentumsverwalter (gemäß § 27 WEG)

Was ist versichert?
Echte Vermögensschäden sind versichert. Die Haftung hierfür übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dieses Modul ist gesetzlich ausreichend, um den Beruf des Hausverwalters ausüben zu können.

Die Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ein Muss für jedes Gewerbe. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für seine Person, sein Unternehmen und seine Mitarbeiter. Es gilt also alle Geschäftsbereiche und Beteiligten gegen die oftmals hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten abzusichern. Prozesse vor dem Arbeits- oder Sozialgericht aufgrund von Klagen um Schadensersatz oder Verdienstausfall sind leider keine Seltenheit. Die Rechtsschutzversicherung kommt für alle juristischen Streitigkeiten auf, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen entstehen. Prozess-, Verfahrens- und Anwaltskosten sind ebenso abgedeckt wie Kosten für Sachverständige und eventuelle Zeugen.

D&O

Eine D&O-Versicherung ist dann von Wichtigkeit, wenn die Rechtsform des Unternehmens eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine sonstige juristische Person ist. Der Hausverwalter muss täglich Entscheidungen treffen. Bei eventuellen Fehlentscheidungen kann der Schaden für das Unternehmen enorm sein. Ohne eine D&O-Versicherung haftet der Inhaber in einem solchen Fall mit dem gesamten Privatvermögen. Im Falle eines Vermögensschadens, aus dem sich Haftpflichtansprüche ergeben, greift die D&O-Versicherung.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zu D&O

Cyber-Versicherung

Auch die Absicherung von Cyber-Risiken darf nicht vergessen werden. In erster Linie müssen vor allem die Daten der Mieter hinreichend geschützt sein. Der Leistungsumfang einer Cyber-Risk-Versicherung erstreckt sich primär auf Kosten, die dem Verwalter nach einer Cyberattacke entstehen und auf Vermögensschäden, die Dritten zugefügt wurden.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Cyber-Versicherung

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