Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, egal ob Angestellter, Auszubildender oder Minijobber.

Oftmals sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge in Tarifverträgen geregelt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben.

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt.

Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Die häufigste Form der Direktversicherung ist eine Mischform aus den beiden Genannten.
Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehaltes in eine Direktversicherung um und der Arbeitgeber fördert diesen mit einem bestimmten Prozentsatz oder einem festen Zuschuss.

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