Schutz nach Fertigstellung

Sobald Sie das fertige Eigenheim beziehen, gibt es neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen.

Gebäudeversicherung

Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, damit er Ihren Vertrag von der Feuerrohbauversicherung auf die vollwertige Gebäudeversicherung umstellen kann. Hier sollten Sie auf jeden Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kosten wie ein kleinerer Brand.

Auch Elementarschäden werden zunehmend zum Problem unserer Zeit. Wer erinnert sich nicht an die 2006 durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer mehr Bundesländer für den Einschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag stimmen. Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg. Beide Bundesländer wollen ihre Hilfsleistungen nach Elementarschäden künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Launen von Mutter Natur sollten Sie also zumindest finanziell nicht schrecken müssen.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat - im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme -Schutz an Ihrem bisherigen und am neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme, an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Hausratversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Hier bedarf es keiner speziellen Änderungen. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte "Haus- und Grundbesitzer" sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B. für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuerstrafverfahren vor Gericht.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Fotovoltaikanlage

Haben Sie die Gelegenheit genutzt, und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest, wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen).

Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade Letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag gerade bei Anlagen auf fremd genutzten Gebäuden/Dächern erforderlich. Die Anlage selbst ist grundsätzlich im Rahmen der gewählten Gefahren über Ihre Gebäudeversicherung mit versicherbar. Eine deutlich umfangreichere Absicherung sog. Allgefahrendeckung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über eine solche kann auch der Ertragsausfall, also die entgangene Einspeisevergütung nach einem Sachschaden und/oder die Minderertragsdeckung, die reduzierte Einspeisevergütung durch verminderte Globalstrahlung, mit abgesichert werden.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Photovoltaik

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