Hinweise zur Finanzierung

Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. Im Regelfall nimmt ein Bauherr zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu ein Kreditinstitut.

Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen. Bestehen Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch - entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt - ein Darlehen als Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden.

Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist auch die Einbindung der staatlichen Riester-Förderung möglich. Wohn-Riester erfreut sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Auf den ersten Blick wirkt dies wie "der Staat beteiligt sich am Hausbau". In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet es allerdings, dass neben den regulären Darlehensraten auch noch zusätzlich Steuern gezahlt werden müssen (einmalig oder über den Zeitraum von 23 Jahren). Bleibt eine Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigenbesitz, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohn-Riester auf den ersten Blick sein mag, man sollte im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg der richtige ist.

Aufgrund der hohen Ratenbelastung läuft kaum eine Zinsfestschreibung einer Finanzierung ohne Restschuld aus. Eine gute Finanzierung besteht normalerweise aus zwei Tranchen. So empfiehlt es sich, zur Sicherung des niedrigen Zinssatzes für die zweite Finanzierungsphase, parallel zur Tilgung des ersten Darlehens, einen Bausparvertrag zu besparen. Hierbei sollte die Darlehenssumme ausreichend hoch ausfallen, um eine echte Anschlussfinanzierung zu sichern. Im Regelfall stellt dieses Vorgehen die für einen Kunden preiswerteste Lösung dar. Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie können mit in den Bausparvertrag einfließen - indirekt beteiligen sich auf diese Weise dann Arbeitgeber und Staat an Ihrer Finanzierung.

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