Sicher im weihnachtlichen Betrieb

In der Weihnachtszeit sind Unfälle und Schäden in vielen Unternehmen schneller passiert als das vierte Lichtlein brennt. Wir stellen Ihnen die häufigsten Gefahren und passenden Absicherungsmöglichkeiten in dieser besonderen Jahreszeit vor. Weihnacht

Weihnachtsfeiern: Schutz in bester Gesellschaft
Weihnachtsfeiern sind eine geschätzte Tradition. Sofern diese eine offizielle Betriebsveranstaltung darstellen, sind auch Ihre Mitarbeiter durch die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) abgesichert. Zusätzlich greift für den Weg zur Feierund zurück der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch Vorsicht: Verursacht ein Arbeitnehmer einen Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss, kann der Versicherungsschutz verweigert werden. Dies hängt von den Umständen und der Einschätzung der Gerichte ab. Eine umfassendere Absicherung bietet eine Gruppenunfallversicherung, die auch Unfälle unter Alkoholeinfluss decken kann, jedoch mit Ausnahmen im Straßenverkehr (z. B. bei Überschreitung bestimmter Promillegrenzen).

Am Veranstaltungsort (z. B. im Saal eines Restaurants) kommt es dann auf die Art des Vertrages zwischen Ihrer Firma und dem Veranstalter/Restaurant an. Mieten Sie einen Raum und veranstalten dort im Alleingang Ihre Feier oder reservieren Sie einen Raum und lassen sich bewirten? Im zweiten Fall läge ein Bewirtungsvertrag vor und Schäden an sich im Raum befindlichen Gegenständen wären pauschal in der BHV versichert. Im ersten Fall läge hingegen ein Mietvertrag vor, was zur Folge hätte, dass zwar Schäden am Raum in der BHV versichert wären, nicht jedoch die Einrichtung.

Advent, Advent, der Schreibtisch brennt!
Hinter der besinnliche Stimmung erzeugenden Adventsdekoration am Arbeitsplatz lauern Risiken, die fatalerweise zu oft unterschätzt werden. Insbesondere Kerzen und Adventsgestecke, die unbeaufsichtigt brennen sowie minderwertig hergestellte Elektroartikel erhöhen die Brandgefahr. Dummerweise kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden, woraufhin Versicherer von der Möglichkeit Gebrauch machen können, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen.

Sicher zwischen Glühwein und Maronen
Für Unternehmer, die auf Märkten vertreten sind, stellt die Absicherung ihrer Waren einen zentralen Erfolgsfaktor dar. Diese müssen nicht nur während der Marktzeiten, sondern auch in Transport- und Zwischenlagerungsphasen geschützt sein. Eine entsprechende Versicherung gewährleistet, dass sowohl die Waren als auch der Verkaufsstand selbst gegen Verlust und Beschädigung abgesichert sind.

Wir stehen Ihnen gern für eine Sichtung Ihrer Unterlagen zur Verfügung und wünschen eine besinnliche und sichere Weihnachtszeit.

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