Weitere Haftpflichtrisiken

Neben Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftungsfälle für den privaten Haushalt, die besonderen Schutz durch zusätzliche Versicherungsprodukte benötigen.

Selbständige

Einige Anbieter bieten auch begrenzten Versicherungsschutz für die selbständige Nebentätigkeit mit an. Allerdings meist nur mit eingeschränktem Leistungsspektrum, für bestimmte Berufsgruppen und/oder bis zu bestimmten Umsatz- oder Gewinnhöhen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei einer Nebentätigkeit bereits ausführlich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu beschäftigen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Reit-, Zug-, und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Oftmals kann auch die privat erlaubte Haltung von wilden Tieren wie Schlangen oder Spinnen mitversichert sein, abhängig vom gewählten Versicherer.

Grundstücke und Immobilien

Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).

Die selbstgenutzte Immobilie, ob Miet- oder Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus gilt über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt bis zu bestimmten Höchstsumme übrigens auch, wenn Sie die eigene Immobilie durch Baumaßnahme erneuern, verschönern oder auch vergrößern lassen oder Sie auf Ihrem Grundstück keinen kompletten Neubau errichten lassen. Über diese Höchstsummen hinaus und bei Vermietungen sowie bei unbebauten Grundstücken benötigen Sie allerdings einen separaten Versicherungsschutz.

Heizöltank

Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen - insbesondere von Heizöl - ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Diese Gefahr ist jedoch in aktuellen guten Policen bereits in der Privathaftpflicht mitversichert.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, um abzuklären, ob ein Gerichtsverfahren drohen könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der "Verlierer" zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, auch die des Gegners. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Deckungssumme

Ihre Privathaftpflichtversicherung ersetzt die durch Sie oder mitversicherte Personen verursachten Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

In der Regel liegt diese, abhängig vom Versicherer zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Beinahe alle Versicherer bieten verschiedene Höhen an, Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall dennoch lieber für eine höhere Deckungssumme um im Versicherungsfall sicher zu sein, dass der Versicherer alle ausstehenden Zahlungen abdeckt und Sie nicht Ihr eigenes Vermögen heranziehen müssen.

Miete / Leihe

Wer sich gerne Dinge ausleiht oder auch mietet muss besonders genau in seiner aktuellen Police nachlesen, ob Schäden an diesen Dingen dann auch als mitversichert gelten. Gerade in älteren Verträgen werden geliehene oder gemietete fremde Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mittlerweile gehört die Mitversicherungen fremder geliehener und gemieteter Sachen in den neuen guten Policen zum Standard. Doch auch dort gibt es Fallstricke in Form von Selbstbehalten oder Höchstversicherungssummen oder z.B. auch der der Ausschluss elektronischer Geräte.

Deliktunfähigkeit

Besonderes Augenmerk sollte bei der Mitversicherung von unter 7-jährigen Kindern der Leistungsbaustein "Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern" sein. Laut Gesetz sind weder Sie noch Ihr unter 7-jähriges Kind für einen Schaden, den das Kind verursacht hat, zu Schadenersatz verpflichtet, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Dennoch können sich daraus schwerwiegende Folgen ergeben, denn der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt bekommen. Mit dieser Klausel umgehen Sie derartige Probleme.

Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind durch Sie verursachte Schäden als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mitgemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht abgedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen müssen: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.

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