Absicherung unfallbedingter Invalidität

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings erst bzw. nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direktem Weg hin und zurück. Außerhalb dieser Einrichtungen und auch in der Zeit davor besteht gesetzlich kein Versicherungsschutz. Doch bei Kindern, die z.B die Welt erst neu auf zwei Beinen entdecken wollen und werden, besteht ein hohes Unfallrisiko - alles wird angefasst, vieles auch in den Mund genommen und einfach mal versucht.

Seit vielen Jahren liefern Unfallstatistiken das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passieren.

Selbst im Falle, dass die Gesetzliche Unfallversicherung leisten muss, die Leistungen sind sehr bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% wird hier eine sehr kleine Rente bezahlt. So erhält ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führen kann, dass er selbst nie ein Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu erreichen, können Eltern oder auch Großeltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern, aufgrund einer ausreichend hohen Kapitalleistung. Diese kann dann auch für anfallende Umbaukosten und andere finanzielle Folgen des Unfalls herangezogen werden.

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