Die Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.
Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen. Selbstverständlich ist auch eine Kombination aus einer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung möglich. Übrigens können auch Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Versorgung unter bestimmten Bedingungen mithilfe einer Unterstützungskasse gestalten.
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