Kernsanierung

Der Begriff Kernsanierung umfasst sämtliche baulichen Sanierungs-Maßnahmen, um die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes vollständig wiederherzustellen und in einen (nahezu) neuwertigen Zustand zu versetzen.

Hierfür wird das Gebäude bis auf die tragenden Strukturen, wie etwa Fundamente, tragende Wände und Decken, zurückgebaut. Gegebenenfalls sind diese ebenfalls instand zu setzen. Zu den Bestandteilen einer Kernsanierung können das Erneuern der Dachkonstruktion samt Dacheindeckung sowie die Fassade mit Fenstern und Türen gehören. Des Weiteren wird im Inneren die Haustechnik, also Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation, erneuert. Da eine derart umfangreiche Erneuerung bei der "Kernsanierung" eines Hauses wohl nur in Ausnahmefällen tatsächlich vorkommen wird, fassen Versicherer den Kernsanierungsbegriff üblicherweise bereits etwas großzügiger auf. Sie beschränken sich hier auf konkrete Elemente des Hauses, die erneuert werden müssen. Um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren, möchten wir Ihnen die üblichen Anforderungen der Versicherungsunternehmen an eine Kernsanierung mit dem nachstehenden Schaubild genau aufzeigen:

Natürlich sind auch diese Anforderungen sehr umfangreich, um bei allen Versicherern tatsächlich eine Kernsanierung vorweisen zu können. Einige wenige Versicherer haben allerdings noch kundenfreundlichere Regelungen hierzu.

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