Kfz-Versicherung

Nicht selten sind bei Ehepaaren alle vorhandenen Fahrzeuge auf nur einen der beiden Partner zugelassen und versichert. Bei der Trennung muss einer der Geschiedenen sein Fahrzeug auf sich ummelden. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich dann auch ein eigener Versicherungsschutz begründen. Eine maßgebliche Komponente für die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Aus ihr leitet sich direkt der Beitragssatz („die Prozente“) ab, den man zahlen muss.

Da der Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherungsnehmer gehört, muss ggf. eine Übertragung auf den anderen Partner erfolgen. Dies sollte noch während des Bestands der Ehe geschehen, da dann keine weiteren Erklärungen abgegeben werden müssen. Gibt der Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabatt nicht frei, muss geprüft werden, ob es evtl. die Voraussetzungen für eine Sondereinstufung gibt. Andernfalls müssen Sie Ihren eigenen Schadenfreiheitsrabatt ab Klasse 0 neu ansammeln.

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