Kindernachversicherung

Nun kann es aber passieren, dass Ihr Neugeborenes krank zur Welt kommt. Auch in diesem Fall ist es möglich die gehobenen Leistungen zu erhalten. Durch die sog. Kindernachversicherung muss der Versicherer das Kind ab Geburt in den identischen Tarifen eines Elternteils versichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Daher macht es auch Sinn, schon mehrere Monate vor Geburt bereits mit uns zu sprechen, um solche Szenarien zu verwirklichen und Ihrem Kind bestmöglichen Versicherungsschutz trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu gewährleisten. Dies trifft übrigens auch auf die Pflegezusatzabsicherung zu.

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