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Die private Altersvorsorge ist eine in der Ansparphase ungeförderte Vorsorgeform. Leistungen kapitalgedeckter Lebens- oder Rentenversicherungen der
3. Schicht sind jedoch in der Auszahlphase steuerlich privilegiert, sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Da die private
Altersvorsorge staatlich nicht unmittelbar gefördert wird, unterliegt diese auch keinen diesbezüglichen Restriktionen und bietet somit die größtmögliche
Flexibilität. Vorteilhaft ist zudem, dass der Status in den Sozialversicherungssystemen keine Rolle spielt.
Eine private Rentenversicherung kann grundsätzlich von jeder natürlichen Person und - je nach Tarif - sogar von juristischen Personen abgeschlossen werden.
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