Stationäre Zusatzversicherung

Mit einer stationären Zusatzversicherung erfolgt im Krankenhaus der Wahl eine Behandlung als Privatpatient, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Der Aufenthalt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik können ausgeschöpft werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Privatarztbehandlung (Chefarztbehandlung) in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Behandlung durch einen Spezialisten
Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie sich von ihm behandeln lassen. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.

Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die "Umstände" im Krankenhaus negativ auf: sein Kollege muss sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen.
Er beklagt sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

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