Umweltschadenversicherung

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Gewerbetreibende, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen sind. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.

Versichert ist hier - je nach Umfang des Vertrags - die gesetzliche Haftpflicht gemäß Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor - das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden. Während bei der landwirtschaftlichen und der Umwelthaftpflichtversicherung immer die Schäden im Mittelpunkt standen, die Sie, Ihre Mitarbeiter bzw. Anlagen Ihres Betriebs konkret zu benennenden Dritten zufügten, deckt die Umweltschadenversicherung genau die oben genannten Gefahren. Das Risiko, für einen Umweltschaden belangt zu werden, sollten Sie nicht zu gering einschätzen. Das Bewusstsein für die Umwelt ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark gestiegen. In gleichem Maß ist die Hemmschwelle gesunken, Behörden oder eine Umweltschutzorganisation einzuschalten, wenn man glaubt, einen Umweltverstoß entdeckt oder beobachtet zu haben. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch bei dieser Form der Haftpflicht Teil Ihres Versicherungsschutzes!

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