Vandalismus

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
  • Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).
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