Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Betriebsschließungsversicherung

Speziell im Gastronomiebereich sind Hygiene und Krankheiten natürlich ein heikles Thema. Behörden müssen auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren. Bereits ein einziger Mitarbeiter, der z. B. an Hepatitis erkrankt ist, kann zur behördlichen Schließung eines Betriebs führen. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt für den in dieser Zeit entgangenen Gewinn und die Lohnkosten auf. Sie leistet auch für den erlittenen Warenschaden, weil z. B. die Vernichtung von Vorräten angeordnet wurde. Ebenfalls werden Desinfektionskosten oder die anfallenden Kosten für angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchenschutzgesetzes erstattet. Eine Betriebsschließungsversicherung kann die Existenz retten.

Umfangreicher gewerblicher Rechtsschutz

Es wird immer wichtiger, sich juristisch vertreten zu lassen , ohne an mögliche Kosten denken zu müssen. Schließt eine Behörde z. B. ein Hotel, weil gewisse Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, kann ein guter Anwalt entscheidend sein, ob der Geschäftsbetrieb ganz ruhen muss oder nur in den Stockwerken, die entsprechend den Auflagen umgebaut werden. Auch Gäste können oft – auch ungewollt – Probleme verursachen. Wird beispielsweise ein Gast verletzt, strebt er in aller Regel nur einen zivilrechtlichen Ausgleich (z. B. Schmerzensgeld) an. In Unkenntnis der rechtlichen Sachlage geht er dann aber zur Polizei, die verpflichtet ist, strafrechtlich zu ermitteln. Ein Verteidiger kann helfen, dass ein Versehen keine Strafe nach sich zieht.

Gruppenunfall

Eine Gastronomieküche ist ein gefährlicher Ort: heiße Flächen, siedendes Öl, rutschige Flächen, scharfe Klingen. Verletzungen sind schnell passiert – schlimm, wenn daraus dauerhafte Folgen resultieren. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Wesentlichen darauf ausgelegt, für Behandlungs- und Reha-Kosten aufzukommen. Erst bei einer deutlichen Einschränkung zahlt sie eine kleine Rente als Entschädigung. Eine Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft zahlt ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität.
So kann das Unternehmen zeigen, dass es die Belegschaft nicht nur als Arbeitskräfte sieht, sondern eine Verbundenheit besteht und eine Absicherung vorhanden ist, wenn beim Einsatz für das Unternehmen der Mitarbeiter zu Schaden kommt.

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