Zusätzliche Versicherungen

Weiterhin ist für Organe juristischer Personen eine Manager-Rechtsschutz zu empfehlen. Darin enthalten sind bis zu drei Bausteine. Der Managerstrafrechtsschutz, der Anstellungsvertragsrechtsschutz und der Vermögensschadenrechtsschutz.

Der Managerstrafrechtsschutz ist wichtig, da in privaten Verträgen die strafrechtlichen Vorwürfe, die im Zusammenhang mit einer Organtätigkeit stehen, in der Regel ausgeschlossen sind und bei eventuell bestehender Absicherung über die Firma in bestimmten Fällen eine Deckung von Seiten der Firma versagt werden kann.

Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz ist der Ersatz des Managers für einen Arbeitsrechtsschutz. Da ein solches Dienstverhältnis zwischen dem Organ und der juristischen Person rechtlich kein Arbeitsverhältnis ist, gilt dort auch kein Arbeitsrecht und daher hilft der eventuell vorhandene Arbeitsrechtsschutz dort nicht weiter.

Der Versicherungsumfang der Vermögensschadenrechtsschutzversicherung ist eigentlich soweit in einer D&O-Versicherung schon enthalten. Dennoch kann eine solche Absicherung neben einer D&O-Versicherung wirtschaftlich sinnvoll sein, da der Versicherungsschutz vergleichsweise günstig ist und so die Versicherungssumme der D&O-Versicherung geschont werden kann.

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