Reifenplatzer über die Kasko? So einfach ist es leider nicht
Ein Reifenplatzer gehört sicher zu den Situationen, die beim bloßen Gedanken daran Unbehagen auslösen. Vor allem auf der Autobahn. Auch, wenn alle Beteiligten mit dem Schrecken davonkommen und unverletzt bleiben, kann der materielle Schaden erheblich ausfallen. Umso naheliegender ist die Frage, ob in einem solchen Fall die Kaskoversicherung den entstandenen Schaden reguliert.
Die Antwort darauf ist leider nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint, denn letztlich kommt es in der Kaskoversicherung immer darauf an, wodurch der Schaden konkret entstanden ist. Ein geplatzter Reifen gilt nicht automatisch als versicherter Unfall. Der Grund liegt in der Definition des Unfallbegriffs. In vielen Bedingungswerken setzt ein Unfall voraus, dass plötzlich und unmittelbar von außen mechanische Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. Platzt also ein Reifen aufgrund von Verschleiß bzw. Materialermüdung, handelt es sich häufig nicht um einen Unfall. Der Schaden entsteht dann nicht durch ein äußeres Ereignis, sondern aus dem Fahrzeug selbst heraus (der Reifen ist Bestandteil des Fahrzeugs). Lösen sich beim Platzen Reifenteile und beschädigen Kotflügel, Unterboden oder was auch immer, wird auch dieser Folgeschaden nicht automatisch als von außen verursacht bewertet. Das kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung von einer Schadenregulierung absieht.
Anders sieht es jedoch aus, wenn tatsächlich ein äußeres Ereignis der Reifenplatzer verursacht. Fährt ein Fahrzeug beispielsweise über einen spitzen Gegenstand auf der Fahrbahn und der Reifen wird dadurch beschädigt, kann Versicherungsschutz über die Vollkaskoversicherung bestehen. Ebenfalls wichtig ist die Frage, was nach dem Reifenplatzer passiert.
Verliert das Fahrzeug die Kontrolle und prallt anschließend gegen eine Leitplanke oder ein anderes Fahrzeug, können die dadurch entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug wiederum
ebenfalls unter den Schutz der Vollkasko fallen, da die Kollision selbst in der Regel die Voraussetzungen eines versicherten Unfallereignisses erfüllt. Der Reifenplatzer und der
anschließende Kollisionsschaden müssen daher unbedingt getrennt voneinander bewertet werden.
Für Fahrzeughalter ist diese Unterscheidung oft verwirrend. Viele gehen davon aus, dass eine Vollkaskoversicherung grundsätzlich für solche Schäden aufkommt. In der Praxis hängt die Leistung jedoch stark vom konkreten Schadenhergang und den vereinbarten Bedingungen ab. Daher ist es umso wichtiger, nicht nur auf den Terminus „Vollkasko“ zu achten, sondern auch zu verstehen, wie es um den tatsächlichen Leistungsumfang bestellt ist. Einige Tarife bieten erweiterte Regelungen, durch die auch bestimmte Betriebs-, Brems- oder Bruchschäden mitversichert werden können. Teilweise finden sich zudem besondere Leistungspunkte für Reifenschäden oder deren Folgen. Solche Erweiterungen sind nicht automatisch Bestandteil einer Kfz-Versicherung und unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.
Auch unabhängig vom Versicherungsschutz bleibt die regelmäßige Kontrolle der Reifen wichtig. Gerade vor längeren Fahrten oder bei hohen Geschwindigkeiten kann eine kurze Kontrolle viel Ärger vermeiden.
Und wer sicher wissen möchte, wie der eigene Vertrag solche Fälle behandelt, vereinbart jetzt einen Termin bei uns. Wir sind für Sie da!