Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter
Bei dieser Variante wird der Mietvertrag mit nur einem WG-Mitglied unterzeichnet – dieser gilt dann als Hauptmieter.
Eine entsprechende Untervermietung darf nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Zwischen Hauptmieter und Vermieter sollte also das Untermietverhältnis geregelt sein. Der Hauptmieter ist alleiniger Ansprechpartner des Vermieters (z. B. bei Problemen, Streitigkeiten oder Zahlungsausfällen).
Zudem ist der Hauptmieter allein verantwortlich für die Hinterlegung der Kaution. Gleiches gilt für die monatliche Beibringung der Mietkaution. Im Falle einer Kündigung kann sich der Vermieter nur an den Hauptmieter halten. Eventuelle Beschädigungen der Wohnung durch andere WG-Mitglieder sind ausschließlich vom Hauptmieter zu tragen. Im Umkehrschluss tritt der Hauptmieter gegenüber seinen anderen WG-Partnern nunmehr als Vermieter auf.