Tagegeld

Krankentagegeld

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber auch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Dies ergibt sich daraus, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen errechnet und schließlich die 70%-90% Regel angewandt.

Wie berechnet sich die Versorgungslücke?
Beispielrechnung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
Monatliches Nettoeinkommen 2.000,00 € 4.500,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*) 1.800,00 € 3.622,50 €
./. 9,3 % Rentenversicherungsbeitrag 167,40 € 336,89 €
./. 1,3 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag 23,40 € 47,09 €
./. 2,3 % Pflegeversicherungsbeitrag** 41,40 € 83,32 €
Monatliches Netto-Krankengeld 1.567,80 € 3.155,20 €
Monatliche Versorgungslücke 432,20 € 1.344,80 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) 15,00 € 45,00 €
* 70 % des Bruttogehaltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), max. 90 % des Nettoeinkommens
** 1,7 %; Kinderlose ab 23 J. zzgl. 0,6 %; ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 J. abzgl. 0,25 % je Kind

Krankenhaustagegeld

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag.
Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen. Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen - z.B. Kinderbetreuungskosten.

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