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Die Besoldung eines Beamten richtet sich nach dem Alimentationsprinzip. Damit trägt der Dienstherr die Verpflichtung, Beamte während des aktiven Dienstes, bei
Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen, einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das Alimentationsprinzip
ist auch der Grund dafür, dass Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Anteilige Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär, Absicherung bei
Dienstunfällen etc. - der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich immer, jedoch führt dies nicht unbedingt zu einer umfassenden Absicherung. Vor allem in den
ersten Dienstjahren steht es um die staatliche Versorgung eines Beamten ausgesprochen schlecht.
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