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Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich
das Bein. Sie machte Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleider und den Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 EUR geschätzt.
Erkennbar
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter
verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in den Augenschein genommen
wird, beschließt der Vermieter, dass in nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das
Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadenersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne
geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 EUR geschätzt.
3. Stock
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe
hinunterfiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall
und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.
Parkplatz
Vom Dach eins Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach des PKW. Der Eigentümer des PKW forderte vom
Hauseigentümer Schadenersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 EUR geschätzt.
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