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Einer der wesentlichsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für eine hohe Lebenserwartung und Lebensqualität. Die Gesetzlichen
Krankenkassen kommen bei Weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist
nur anteilig übernommen - wenn überhaupt.
Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine
Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belastet das Kassenmitglied zusätzlich. Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation
über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden:
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom
Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Krankentagegeldversicherung
Sind Sie durch eine Erkrankung arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie
länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 - 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell
mehrere Hundert Euro von Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.
Zahnzusatzversicherung
Die Krankenkassen übernehmen im besten Fall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Und das auch nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke für 700,-- Euro
würde demnach mit maximal 455,-- Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-- Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden
ebenfalls nur mit 455,-- Euro bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Pflegeergänzung
In Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, welches kein reines "Alte-Leute-Problem"
ist. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die Gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt
vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest geht zu Lasten des Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie. Ein
Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen
Schutz, fällt dieser Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.
Sonderfall Beamtenanwärter
Auch während der Ausbildung zum Beamten (Beamte auf Widerruf) gewährt der Dienstherr die Beihilfe. Für diese Gruppe gibt es bei den Versicherern sogenannte
Anwärtertarife. Diese haben i.d.R. die gleichen Leistungen wie die Restkostentarife, werden aber zu stark vergünstigten Prämien angeboten, was auf der
Tatsache beruht, dass Anwärtertarife keine Alterungsrückstellungen bilden.
Versicherbar sind:
Personen mit Beihilfeanspruch, die sich in einer Berufsausbildung befinden
Personen, die das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Sollte eine dieser beiden Voraussetzungen wegfallen, so enden gleichzeitig die Sonderbedingungen für die Anwärtertarife und der Versicherungsschutz geht in
den normalen Restkostentarif des Versicherers über.
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