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Als gesetzlich Pflichtversicherter können Sie Ihre Absicherung und die Ihrer Familie in den verschiedensten Bereichen durch Krankenzusatzversicherungen
ergänzen. Diese Bereiche sollten von Ihnen mit privatem Zusatzschutz ergänzt werden:
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt,
auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik
ausschöpfen.
Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke,
die 700,-- Euro kostet, würde demnach mit maximal 455,-- Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-- Euro, die eine
hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenso bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine
Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.
Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, wobei das längst kein
„Alte-Leute-Problem“ mehr ist. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein
Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden
Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum
Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag
zumeist nicht spürbar ins Gewicht.
Eine Besonderheit der Landwirtschaftlichen Krankenkassen ist, dass sie landwirtschaftlichen Unternehmern anstelle der Gewährung von Krankengeld im
Bedarfsfall einen qualifizierten Betriebshelfer zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs stellen. Der Abschluss eines privaten
Krankentagegelds ist daher nicht möglich.
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