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Ihre Arbeitskraft ist ein Vermögen wert. Sichern Sie sich ab!
Berufsunfähigkeit trifft immer nur die anderen? Immerhin wird jeder vierte Berufstätige in seinem Leben – zumindest zeitweise – berufsunfähig. Doch wie den monatlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen, wenn das Einkommen wegfällt?
Die Lösung: SBU-solution® - unser Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert erstklassigen Schutz, hohe Flexibilität und Finanzierbarkeit. Denn die Beiträge passen sich dem Berufsunfähigkeitsrisiko an, das in jungen Jahren noch niedrig ist. Später können Sie jährlich ohne Gesundheitsprüfung in die Variante mit gleichbleibender Prämie wechseln.
Auch wichtig in unsicheren Zeiten: Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie Ihre Versicherungsbeiträge für maximal 24 Monate aussetzen – und das bei vollem Versicherungsschutz!
Vertrauen Sie bei dieser wichtigen Absicherung Ihrem starken Partner Dialog. Sie bringt nicht nur jahrzehntelange Erfahrung mit, sondern steht auch dann an Ihrer Seite, wenn´s darauf ankommt – im Leistungsfall. Die Leistungsregulierung ist verständlich, einfach und fair. Mit persönlichen Ansprechpartnern und kurzen Antwortzeiten.
Schließlich ist Ihre Arbeitskraft ein Vermögen wert!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für länger als 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben können.
Machen Sie sich hier ein Bild über unsere Leistungsstärke: erstklassiger Schutz, hohe Flexibilität und Finanzierbarkeit- auch in schwierigen Zeiten.
Leistung auch nach grob fahrlässigen Verstößen
Die Dialog leistet auch bei fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verstößen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Um einfache Fahrlässigkeit handelt es sich zum Beispiel, wenn falsches Schuhwerk auf Schnee getragen wird und ein
Sturz zur Berufsunfähigkeit führen würde. Wird allerdings ein Unfall herbeigeführt, indem der Versicherte bei
Rot eine Ampel überfährt, so wird dies als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.
Viele Versicherer leisten dann nicht. Anders bei der Dialog,
bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen - auch im Straßenverkehr – leistet die Dialog trotzdem.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit bereits ab 1 Pflegepunkt (ADL)
Auch wenn Sie nicht die Voraussetzung einer Berufsunfähigkeit erfüllen, leistet die Dialog bereits,
wenn eine dieser Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe möglich ist:
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
Waschen, Kämmen oder Rasieren
Fortbewegen im Zimmer
An- und Auskleiden
Aufstehen und Zubettgehen
Verrichten der Notdurft
Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Leistung bei Einstellung des Krankentagegeldes
Häufig stellt der Krankenversicherer die Zahlung von Krankentagegeld vorzeitig ein, z.B. wenn ein Bescheid wegen
Zahlung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente ergangen ist.
Die Dialog zahlt ein Überbrückungsgeld in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente bis Abschluss der Leistungsprüfung,
längstens für 6 Monate, sobald die Krankenversicherung ihre Zahlung wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung einstellt.
Auch wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die Überbrückungshilfe nicht zurückgezahlt werden.
Leistung bei schweren Erkrankungen
Die Dialog leistet einmalig bei Vorliegen einer schweren Erkrankung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
für längstens 15 Monate, wenn die versicherte Person an diesen mindestens 6 Monate daran gelitten hat oder
voraussichtlich leiden wird. Dies gilt für folgende Erkrankungen oder Einschränkungen:
Schwerer Herzinfarkt
Schlaganfall mit neurologischen Einschränkungen
Eingeschränkte Lungenfunktion
Eingeschränkte Leberfunktion
Koma
Leistung bei Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente möglich
Die Dialog leistet auch bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung. D.h. die Dialog leistet dann,
wenn die versicherte Person eine unbefristete volle Rente aus medizinischen Gründen von der Deutschen Rentenversicherung erhält.
Voraussetzung ist, dass der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung seit mindestens 10 Jahren besteht und
die Restlaufzeit des Vertrages maximal noch 10 Jahre beträgt. Kommt ein Vertrag mit medizinischen Ausschlüssen zustande,
leistet die Dialog nicht bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung.
Leistung bei Einkommensminderung >20%
Haben Sie eine neue Tätigkeit aufgenommen, haben Versicherer bei Zumutbarkeit das Recht, die Leistungen auf Berufsunfähigkeitsrente einzustellen.
Eine Einkommenseinbuße bezogen auf das durchschnittliche jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von
Personensteuern der letzten 3 Jahre von 20% oder mehr gilt jedoch für die Dialog in jedem Fall als unzumutbar.
Verdienen Sie in einer neuen Tätigkeit weniger als 80% als bisher, zahlt die Dialog die Berufsunfähigkeitsrente trotz neuer Tätigkeit weiter.
Leistung bei Wiedereingliederung
Wenn Sie wieder berufsfähig sind, leistet die Dialog eine einmalige Zahlung in Höhe von 12 Monatsrenten,
höchstens jedoch 12.000 EUR, um z.B. die Zeit, bis eine neue Anstellung gefunden wird, zu überbrücken.
Infektionsklausel
Berufsunfähigkeit gemäß den Bedingungen der Dialog liegt auch dann vor, wenn eine auf gesetzlichen Vorschriften oder
behördlichen Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen der Gefahr einer Infizierung Dritter,
ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen (vollständiges Tätigkeitsverbot). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich auf einen
Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken und ist bei der Dialog nicht nur auf Ärzte beschränkt, sondern gilt für alle Berufe.
Keine bösen Überraschungen
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, verzichtet die Dialog auf:
Meldefristen und rückwirkende Leistung: Bei der Dialog entsteht der Anspruch auf Leistung mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wir leisten generell rückwirkend ab dem Tag des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Eine verspätete Meldung, unabhängig ob diese schuldlos oder schuldhaft erfolgt ist, hat keine finanziellen Einbußen für Ihre Kunden zur Folge.
Arztanordnungsklausel: Die medizinischen Mitwirkungspflichten beschränken sich ausschließlich auf den Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens und zumutbare Heilbehandlungen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen.
Umorganisation des Arbeitsplatzes: Die Dialog verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auf die bei Selbstständigen übliche Prüfung der Umorganisation des Arbeitsplatzes, wenn sich dadurch eine Einkommenseinbuße von 20% oder mehr ergibt. Ausgangsbasis hierzu ist häufig der durchschnittliche steuerliche Jahresgewinn der letzten 3 Jahre. Wir verzichten auch, wenn die Selbstständigen eine erfolgreich abgeschlossene akademische Ausbildung haben und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90% kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausüben.
Meldepflicht bei Gesundheitsverbesserungen: Sollte sich während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente der Gesundheitszustand Ihres Kunden verbessern, so muss er uns diesen nicht anzeigen.
kein befristetes Anerkenntnis: Die Dialog verzichtet auf befristete Anerkenntnisse einer Leistungspflicht.
Umorganisationshilfe für Selbstständige
Kann eine Berufsunfähigkeit durch eine zumutbare Umorganisation abgewendet werden, so zahlt die Dialog eine Leistung in Höhe
von sechs Monatsrenten (max. 12.000 EUR).
Übernahme der Reisekosten
Leben Sie im Ausland, kann die Dialog verlangen, dass erforderliche Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden.
In diesem Fall übernimmt die Dialog im Rahmen der Bedingungen die anfallenden Reise- und Unterbringungskosten.
Auf Untersuchungen in Deutschland kann die Dialog verzichten, wenn diese vor Ort nach den von der Dialog
in Deutschland angewendeten Grundsätzen/ Standards erfolgen.
Die Dialog bietet attraktive Optionen für höchste Ansprüche.
Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung gemäß §163 VVG
Die Dialog verzichtet auf das Recht zur Beitragserhöhung gemäß § 163 VVG.
Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall
Um die Kaufkraft der Berufsunfähigkeits-Rente im Leistungsfall trotz Inflation zu erhalten, kann die Erhöhung der Rente um 1–5% während
der Dauer der Berufsunfähigkeit vereinbart werden.
Pflegerentenoption
Sie haben die Möglichkeit, nach Ablauf Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine selbständige Pflegerentenversicherung,
gegen Einmalbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Damit können Sie bereits heute sicherstellen,
auch bei wahrscheinlicher Verschlechterung Ihrer Gesundheitsverhältnisse, später auf eine Pflegerentenversicherung
zurückgreifen zu können.
Das Leben bringt immer Veränderungen mit sich. Damit Sie immer bestens abgesichert sind, bietet Ihnen die Dialog flexible Anpassungen Ihres persönlichen Versicherungsschutzes.
Nachversicherungsgarantie
Sie haben die Möglichkeit, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei 16 Ereignissen anzupassen:
Bis zum 45. Lebensjahr um bis zu 100% bzw. ab Vollendung des 45. bis zum 51. Lebensjahr um jährlich
max. 3.000 EUR pro Ereignis (bis zu maximal 40.000 EUR jährliche Gesamtrente).
Die Dialog bietet einen der umfangreichsten Kataloge an.
Nachversicherungsmöglichkeiten:
Heirat oder Schließung/Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ehescheidung oder Aufheben einer Lebenspartnerschaft
Geburt eines Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Tod des Lebenspartners der versicherten Person
Erreichen der Volljährigkeit
Aufnahme eines Immobilienkredits
Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Immobilie mit einem Mindestverkehrswert von 50.000 EUR
Erfolgreicher Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
Erfolgreiche Beendigung eines Studiums und Aufnahme der entsprechenden beruflichen Tätigkeit
Karrieresprung bei Nichtselbständigen, wenn aus nichtselbständiger Tätigkeit eine dauerhafte Erhöhung des monatlichen Bruttogrundgehalts um mindestens 10% erreicht wird
Erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ablegen der Meisterprüfung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit
Ausscheiden von selbständigen Handwerkern aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragsstellung um mindestens 30% für selbständige Versicherte
Ereignisunabhängig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Verlängerung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze
Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Pensionsversicherung kann die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente
entsprechend verlängert werden.
Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung
Arbeiten Sie bei Eintritt des Leistungsfalls in Teilzeit, erhalten Sie die vereinbarte Rente,
wenn Sie Ihre Teilzeittätigkeit nur zu weniger als 50 % oder zu weniger als 3 Stunden am Tag ausüben können (Günstigerprüfung).
Beitragsübernahme durch die Dialog
Nach Ablauf der ersten 5 Versicherungsjahre erhält die Dialog auf Wunsch einmalig für 6 Monate den vollen Schutz beitragsfrei aufrecht.
Beitragsreduzierung durch Herabsetzen der Berufsunfähigkeits-Rente
In Elternzeit für max. 36 Monate
Bei Arbeitslosigkeit für max. 24 Monate
Bei Pflege naher Angehöriger für max. 24 Monate
Ohne Angabe von Gründen für max. 12 Monate
kann die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente bei gleichzeitiger Reduzierung des Beitrages herabgesetzt werden.
Die Erhöhung auf die ursprüngliche Rente erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Damit gewährt die Dialog, dass die ursprünglich vereinbarte Absicherungshöhe nicht verloren geht.
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie die Beiträge Ihrer Versicherung kurzzeitig aussetzen möchte, können Sie mehrmals für maximal 24 Monate
eine zinslose Stundung bei vollem Versicherungsschutz beantragen.
Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
Die Beiträge müssen grundsätzlich bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden.
Wird sie anerkannt, werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet.
Zur Vereinfachung können die laufenden Beiträge während des Zeitraums der Leistungsprüfung zinslos gestundet werden.
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