Hausratversicherung

Warum benötigt man eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Ihr Eigentum in der Wohnung oder im Haus durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört wird. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus.

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung - also alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde: Möbel, Kleidung, elektrische Geräte, Bücher, Schmuck und vieles mehr. Wenn es zum Beispiel brennt oder jemand bei Ihnen einbricht und Wertsachen stiehlt, ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Sachen.

Gerade bei größeren Schäden kann es schnell sehr teuer werden. Eine Hausratversicherung sorgt dann dafür, dass man nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht. Deshalb ist diese besonders sinnvoll für alle, die ihren Hausrat und ihre persönlichen Gegenstände absichern wollen - egal ob Mieter oder Eigentümer.

Schäden am Hausrat - zwischen hohen Kosten und großem Ärger

Wasserschäden stehen in Deutschland an erster Stelle der Schadenereignisse in Haushalten. Aber auch Schäden durch Einbruchdiebstahl und extreme Wetterereignisse nehmen hierzulande zu. Hier ein Überblick über einige der häufigsten Schadenereignisse im Haushalt:

Ein moderner Waschraum mit Waschmaschinen, Wäschekörben, Regalen und gefalteten Handtüchern.

Überschwemmung im Keller

Infolge eines Starkregens steht der Keller eines Einfamilienhauses unter Wasser. Waschmaschine, Wäschetrockner und eine hochwertige Fotoausrüstung werden irreparabel beschädigt. Da der Hausbesitzer seinen Versicherungsschutz um die Elementarschadendeckung erweitert hat, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.

Eine moderne Terrasse mit einem überdachten Bereich, einem Tisch und Stühlen sowie Holzlager.

Hagel zerstört Möbel auf der Terrasse

Ein heftiger Hagelsturm zerstört das Glasdach der Terrassenüberdachung und in der Folge alle darunter befindlichen Möbel. Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden auf, auch für das zerbrochene Glasdach.

Eine brennende Kerze auf einem Bett in einem gemütlichen Schlafzimmer mit Fenster und sanfter Beleuchtung.

Durch Kerzen verursachter Brand

Weil ein Wohnungseigentümer vergessen hat, eine Kerze zu löschen, brennt sein gesamtes Schlafzimmer ab. Trotz grober Fahrlässigkeit ersetzt die Hausratversicherung den Schaden und übernimmt die Kosten für eine Hotelunterkunft während der Aufräumarbeiten.

Ein maskierter Mann blickt vorsichtig hinter einer offenen Tür.

Einbruch während des Urlaubs

Während des Familienurlaubs dringen Einbrecher in die Wohnung ein und stehlen hochwertige Unterhaltungselektronik. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert.

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Feuer

Sie sind gegen Schäden durch Brand, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Blindgänger aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg und Überschalldruckwellen versichert.
Sie sind auch gegen Schmorschäden, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden versichert, auch wenn diese nicht durch Feuer verursacht wurden.

Blitzschlag

Auch gegen Schäden durch Blitzschlag oder Überspannung ist Ihr Hausrat versichert.

Einbruch und Raub

Ihr Versicherungsschutz gilt auch, wenn Diebe in Ihre Wohnung eindringen, Gewalt anwenden oder androhen, um versicherte Sachen zu entwenden. Vandalismusschäden (mutwillige Sachbeschädigung) nach einem Einbruch sind ebenfalls versichert. Ebenfalls wird der Einbruch in Kfz bezahlt.

Leitungswasser

Als Leitungswasser gilt unter anderem Wasser aus allen Leitungen der Wasserversorgung und aus allen Arten von Heizungs- und Klimaanlagen. Auch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten gilt als Leitungswasser. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Bruch- und Frostschäden an den Rohren selbst, aber auch an Waschbecken und Armaturen versichert.

Sturm und Hagel

  1. Sturmschäden auf dem Grundstück
    Es besteht Versicherungsschutz für Sturm und Hagel Schäden an Sachen die sich außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen und Bargeld.
  2. Wegfall der Mindestwindstärke
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch wetterbedingte Luftbewegungen oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen (unabhängig von der Windstärke).

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