Möblierte Wohnungen
Werden mit einer Wohnung auch Möbel mitvermietet, sind diese nicht in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen, da es sich hier ja nicht um Gebäudebestandteile handelt. Die Absicherung der vermieteten Möbel ist aber auf verschiedene Arten möglich. Eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung ist denkbar. Das Risiko einer Beschädigung des überlassenen Hausrates kann aber auch vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Dieser kann sie dann zum Neuwert über eine eigene Hausratversicherung versichern.