Was ist versichert?
Die D & O Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person
für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der im Zusammenhang mit der jeweils versicherten
Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen
an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den
tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Geschäftsanteile an der Firma ebenfalls zur persönlichen
Haftung führt, so dass z. B. auch Gesellschafter-Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften,
unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des
Jahresbruttofestbezuges.
Außenhaftung
Unter Außenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegenüber Dritten. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens,
Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben allgemeinen Haftungsregelungen können auch spezialgesetzliche
Haftungsnormen herangezogen werden. Neben dem Manager haftet in der Regel auch das Unternehmen.
Die Bedeutung der Außenhaftung zeigt sich daher meist nur im Insolvenzfall des Unternehmens. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen Dritter
richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen für die diversen Haftungsgrundlagen. Sie kann im Zeitraum zwischen drei und dreißig Jahre liegen.
Innenhaftung
Bei der Innenhaftung handelt es sich um die Haftung des Entscheiders gegenüber dem eigenen Unternehmen. Mehr als zwei Drittel aller Ansprüche betreffen
die Innenhaftung.
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind
und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.
Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um die berufliche Reputation. Damit der Entscheider dann nicht allein dasteht, beraten spezialisierte
Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden am Ansehen der
versicherten Person abzuwenden oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.
weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.