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Beihilfe, Heilfürsorge und die Krankenversicherung
Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beamte erhält
aber eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes
ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften: kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Ehegatten und Kinder eines Beamten haben
über diesen grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe (Voraussetzung: keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung).
Inzwischen sind auch Beamte dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der Beamte hat die Möglichkeit, den Teil der anfallenden
Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommenen werden, über eine private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die
Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand). Natürlich kann sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da u. a. trotz nur hälftiger Kostenerstattung der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getragen
werden muss.
Die Privaten Krankenversicherer bieten abhängig vom jeweiligen Bundesland und von dem dazugehörigen Beihilfesatz individuelle Versicherungslösungen an. Zudem gibt
es für Beamtenanwärter eine Vielzahl an Sondertarifen.
Darüber hinaus gibt es bei einigen privaten Krankenversicherern für Beamtenanfänger einen speziellen Tarif mit erleichterter Eintrittsmöglichkeit.
Soldaten und Bundespolizisten erhalten für die Zeit ihres aktiven Diensts, im Rahmen der sog. Heilfürsorge, die ihnen entstandenen Krankheitskosten von den
Bundesländern erstattet. In vielen Bundesländern gilt dies auch für Polizeianwärter. Sie benötigen daher keinen gesonderten Krankenversicherungsschutz. Allerdings
müssen auch Angehörige dieser Berufsgruppen eine Pflegepflichtversicherung nachweisen! Mit Beendigung der Dienstzeit bzw. Versetzung in den Ruhestand entfällt die
Heilfürsorge. Der Beamte erhält nun im normalen Rahmen Leistungen aus der Beihilfe. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit der Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft
auf Krankenversicherung abzuschließen. Benötigt der Beamte die Krankenversicherung, kann er die Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen vollwertigen
Krankenversicherungstarif umstellen. Bei einer großen Anwartschaft sichert sich der Beamte neben dem guten Gesundheitszustand in jungen Jahren auch den Status des
Eintrittsalters. Nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten Soldaten - abhängig von der Dauer ihrer Dienstzeit - für eine Übergangszeit das sogenannte Leibgedinge. Während
des Bezugs dieser Leistung entsteht dem Beamten auch ein 70 %iger Beihilfeanspruch, der zusammen mit dem Leibgedinge wegfällt, wenn die Übergangszeit ausläuft.
Ehepartner und Kinder eines Empfängers von Heilfürsorge haben den regulären Beihilfeanspruch.
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