Im Fall eines Unfalls
Beamte sind - bedingt durch die besondere Art ihres Dienstverhältnisses - über keine der Sozialversicherungen abgesichert.
Auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen sie nicht. Erleidet der Beamte im Dienst einen Unfall, der zu bleibenden Schäden führt, greift die Dienstunfallfürsorge.
Hier gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, weshalb wir empfehlen, die eigene Absicherung im Gespräch mit dem Dienstherren und/oder der zuständigen Gewerkschaft zu klären.
Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer durch einen Unfall verursachten Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an - hierzu kann auch spezielles Sportgerät gehören. Eine Unfallversicherung kann daher ganz sicher zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Ein Abschluss ist unbedingt empfehlenswert.
weiterÜbertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.