Informationen zum Thema: Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer - es wird gestohlen.

Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike. Mit der Fahrrad-Versicherung bietet Ihnen die Barmenia einen Rundumschutz, bei dem Sie selbst zwischen folgenden Leistungsbausteinen wählen können:

  • Diebstahl-Schutz
  • Kasko-Schutz
  • Schutzbrief

Genießen Sie die freie Fahrt - wir kümmern uns um alles Andere.

Die Highlights unserer Fahrrad-Versicherung

   
Versicherung von neuen und gebrauchten Fahrrädern
Ja
Versicherung von Carbon-Rädern
Ja
Neuwertentschädigung
Ja
Besonderheit Keine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen
Ja
Täglich kündbar
Ja

nach dem ersten Jahr

Top Keine Selbstbeteiligung
Ja
Neu Abschluss durch juristische Person, bzw. Firma
Ja

Die Leistungsbausteine im Detail

Leistungsbaustein Diebstahl-Schutz

Der Diebstahl-Schutz kann alleine oder in Kombination mit dem Kasko-Schutz vereinbart werden.
Weltweiter Diebstahl-Schutz (rund-um-die-Uhr)
Ja

Absicherung des Fahrrads durch ein eigenständiges Fahrradschloss (Unverbindlicher Kaufpreis von mind. 50 EUR).
Keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
Ja
Diebstahl des fest mit dem E-Bike verbundenen Akkus
Ja
Raub und räuberische Erpressung
Ja

Leistungsbaustein Kasko-Schutz

Der Kasko-Schutz kann allein und in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.
Weltweiter Kasko-Schutz rund-um-die-Uhr
Ja
Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz
Ja
Vandalismus
Ja
Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren
Ja
Brand, Explosion, Blitzschlag
Ja
Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung am Akku, Motor und Steuergeräten
Ja
Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung
Ja
Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - auch am Akku
Ja

Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von 5 Jahren.

Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Ja

Leistungsbaustein Schutzbrief

Der Schutzbrief kann nur in Kombination mit dem Kasko- und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.
24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon
Ja
Pannenhilfe
Ja
Abschleppen bei Panne unterwegs
Ja
Bergung
Ja

bis 2.000 EUR

Weiter- und Rückfahrt
Ja

bis 500 EUR

Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage
Ja

bis 50 EUR je Tag, alternativ zur Weiter- oder Rückfahrt

Übernachtungskosten für max. 5 Nächte
Ja

bis 80 EUR je Übernachtung

Fahrrad-Rücktransport
Ja
Fahrrad-Verschrottung
Ja
Notfall-Bargeld
Ja

durch zinsloses Darlehen bis zu 1.500 EUR

Auslandsschutz in bestimmten Ländern
Ja

In den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien.

Wenn Sie Ihr Fahrrad/E-Bike einer anderen Person überlassen, erhält diese die umfangreichen Hilfeleistungen
Ja

 

Diebstahl-Schutz

Kasko-Schutz

Schutzbrief

Mehr Details

Versicherte Sachen

Versichert sind:

  • Ihr Fahrrad bzw. Ihr E-Bike(für das keine Versicherungs- oder Kennzeichenpflicht besteht)
  • Alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen und seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert(z. B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. einschließlich des Akkus aber auch der zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser)
  • Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR ingesamt für alle Teile und max. 300 EUR je EinzelteilDas Fahrrad muss sich im Gebrauch befinden. Eine vollständige Liste der Teile entnehmen Sie den Tarifbedingungen.
  • Ihr Fahrrad/E-Bike ist zum Neuwert versichertWird es gestohlen oder zerstört, ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbaren Versicherungsumme.

Kombinationsmöglichkeiten

Diebstahl-Schutz
Kasko-Schutz
Schutzbrief
Option 1
Ja
Ja
Ja
Option 2
Ja
Ja
Option 3
Ja
Ja
Option 4
Ja

Weitere Besonderheiten

Versichert sind:

  • Gewerbliche Nutzung des Fahrrades/E-Bikes ist versichert (nicht versichert sind Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder)
  • Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
  • Carbon-Fahrräder sind versicherbar
  • Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrrad-Versicherung

 

Warum ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?

Vielen ist es leider selbst schon einmal passiert oder man kennt es aus dem Bekanntenkreis: Das geliebte Fahrrad wurde gestohlen. Einfach so - trotz Sicherung mit einem Fahradschloss. Neben dem Ärger über den Verlust, kommt noch der Ärger über den finanziellen Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann auch in voller Höhe abgesichert ist.

Aber es muss nicht immer gleich der Diebstahl sein. Auch kleinere Dinge können finanziell belasten. Eine verschlissene Bremse oder ein defekter Akku vom E-Bike. Hier hilft der Kasko-Schutz weiter.

Und wenn man mal eine Panne hat? Kein Problem! Der Schutzbrief bietet u.a. eine Pannenhilfe oder auch einen Abschlepp-Service.

Noch nicht überzeugt? Dann lassen Sie sich gerne persönlich beraten.

 

FAQ's Fahrrad-Versicherung: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist Einbruchdiebstahl bzw. einfacher Diebstahl?

Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.

Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.

Ist mein Fahrrad nicht über die Hausratversicherung abgesichert?

Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.

Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.

Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.

Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.

Wie ist im Rahmen der Hausratversicherung der Diebstahl von Fahrrad-Zubehör versichert?

Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.

Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR, je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. (Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste [siehe Bedingungen unter A-4.4.1 und 54.1].)

Wie ist der Fahrradschutz in der Barmenia-Hausratversicherung?

Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert.

Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden.

Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden.

Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus.

Ist der Neupreis des Fahrrades versichert?

Ja.

Was heißt "Kosten der Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte"?

Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Muss das gebrauchte oder neue Rad bei einem Händler gekauft worden sein?

Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.

Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern?

Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern.

Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.

Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).

Kann ich die Versicherung als juristische Person, bzw. Firma abschließen?

Ja.

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