Geschäftsinhaltversicherung / Betriebsgebäudeversicherung
Wenn – infolge des Homeoffices – plötzlich ganze Betriebe oder Betriebsteile leer stehen, wird dies zwangsläufig eine Gefahrerhöhung darstellen. Beispielsweise liegt die Vermutung
nahe, dass Einbrecher durch das weitverbreitete Homeoffice den Fokus von Privatwohnungen auf Gewerberäume wechseln werden. Vor allem leerstehende Betriebsgebäude bieten hier eine
große Angriffsfläche.
Wichtig: Jede Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. Eine solche liegt dann vor, wenn es deutlich wahrscheinlicher wird, dass ein Schaden eintritt oder die Höhe eines potenziellen Schadens sich erheblich vergrößert. Eine unterlassene Anzeige kann sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes oder im Schadenfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Zwar wird eine etwaige Gefahrerhöhung eine entsprechende Prämienanpassung seitens des Versicherers zur Folge haben, doch der Versicherungsschutz bleibt unangetastet.
In diesem Zusammenhang von Interesse:
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