Reiseversicherung für die schönste Zeit des Jahres

Bei den Reiseversicherungen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Und wussten Sie, dass, wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen, die Kosten für eine Jahresversicherung in der Regel nicht höher sind als für eine Einzelreiseversicherung?

Wir empfehlen daher regelmäßig den Abschluss einer Jahresversicherung - insbesondere für Vielreisende - gegenüber dem Abschluss von Einzelreiseversicherungen, wie sie häufig bei der Buchung von Pauschalreisen im Reisebüro angeboten werden.

Die Prämie richtet sich nach Ihrer teuersten Reise. Sollten Sie sich einmal eine besonders schöne Reise gönnen, die nicht durch den versicherten Reisepreis abgedeckt ist, kann der Vertrag für dieses Versicherungsjahr angepasst werden. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns oder dem Versicherer in Verbindung.

Wir empfehlen den Einschluss einer Reisekrankenversicherung, auch wenn Sie privat krankenversichert sind. Im Rahmen einer Reisekrankenversicherung ist insbesondere der Krankenrücktransport in der Regel besser abgesichert. Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz ab.

Schadenbeispiele

Person im Krankenbett

Reiserücktrittsversicherung

Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat einen 14-tägigen Urlaub auf Mallorca gebucht. Drei Tage vor Reiseantritt erkrankt der Ehemann schwer. Er muss sofort operiert und stationär aufgenommen werden. Zum Glück haben sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die Stornokosten.

Zeltplatz

Reiseabbruchversicherung

Familie M. befindet sich auf einer Rundreise, als es am Urlaubsort aufgrund starker Regenfälle zu heftigen Überschwemmungen kommt. Sie können Ihre Reise nicht fortsetzen und müssen vorzeitig die Heimreise antreten. Die Reise-Abbruch-Versicherung übernimmt Ihre zusätzlichen Kosten, erstattet Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen und hilft Ihnen mit ihrem Beratungsservice bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Gestürzter Skifahrer

Auslandsreisekrankenversicherung

Herr S. ist begeisterter Skifahrer und verbringt seinen Winterurlaub in Ischgl. Nach einem Skiunfall wird bei ihm ein Kreuzbandriss diagnostiziert. Sowohl die privatärztliche Behandlung als auch die Kosten für den Hubschraubertransport werden von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.

Dame vor Schiff

Reisegepäckversicherung

Frau T. ist auf einer Kreuzfahrt und ihr wird das Gepäck aus der Kabine gestohlen. In diesem Fall übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten für den Ersatz von Kleidung und persönliche Wertgegenstände. Auch bei Verlust des Gepäcks auf dem Weg zum Schiff und den dadurch entstehenden Kosten für Ersatzkäufe wie Hygieneartikel und Wechselkleidung bis zum Auffinden des Gepäcks greift der Versicherungsschutz.

Produktempfehlung: Jahresreiseversicherung

Die Würzburger Versicherung ist ein erfahrener Spezialversicherer für das Thema Reise. Wir empfehlen diese insbesondere bei Urlaubsreisen wegen des guten Preis-/Leistungsumfanges.

Preisbeispiele

Single bis Alter 64 Jahre Reisepreis 3.000 Euro
ohne Selbstbehalt
Single bis Alter 64 Jahre Reisepreis 3.000 Euro
mit Selbstbehalt
Paar / Familie bis Alter 64 Jahre Reisepreis 6.000 Euro
ohne Selbstbehalt
Paar / Familie bis Alter 64 Jahre Reisepreis 6.000 Euro
mit Selbstbehalt
Komfortpaket Reiserücktritt- und Abbruch, Auslandsreisekranken, Reisegepäck 2.000 / 4.000 Euro 152,-- Euro 122,-- Euro 270,-- Euro 245,-- Euro jetzt abschließen
Basispaket Nur Reiserücktritt- und Abbruch 110,-- Euro 102,-- Euro 235,-- Euro 200,-- Euro jetzt abschließen

Leistungsbeschreibung

Reiserücktritt (Basis- und Komfortpaket)

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
  • Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100 EUR je versicherter Person
  • Erstattung der Kosten von Impfungen bis 100 EUR je versicherte Person
  • Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann

Reiseabbruch (Basis- und Komfortpaket)

Ersetzt u.a. die Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise aus versichertem Grund entstehen.

  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
  • Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis insgesamt max. 5.000 EUR
  • Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag

Auslandsreisekrankenversicherung (Komfortpaket)

Die Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports bei im Ausland akut auftretenden Erkrankungen und Unfallverletzungen.

  • Kostenübernahme von unfallbedingten Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 EUR
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Rücktransport:
    • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
    • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Die Leistungen der Assistance:
    • Auskünfte über Impfvorschriften
    • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
    • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
    • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service - 24 Stunden Hotline (Komfortpaket)

Bei Notfällen im Ausland ist die Notrufzentrale 24 Stunden für Sie erreichbar. Sie bietet und organisiert die benötigte Hilfe.

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Reisegepäck (Komfortpaket)

Ersetzt wird der Zeitwert Ihres Reisegepäcks bei Diebstahl, Raub, Beschädigung oder Abhandenkommen.

  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt

Selbstbeteiligung

Reiserücktritt- u. Reiseabbruchversicherung:

  • Ist ein Selbstbehalt vereinbart, trägt die versicherte Person je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- EUR je versicherter Person.
  • Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20% vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25.- EUR je Person

Reisegepäckversicherung:

  • Bei der Reisegepäckversicherung beträgt der Selbstbehalt von 150,- Euro je Versicherungsfall.

Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse

Die Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Beachten Sie insbesondere, dass „absehbare“ Leistungsfälle in der Regel ausgeschlossen sind.

Das sagen unabhängige Fachleute

Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 01/2025) der Stiftung Warentest hat 60 Tarifvarianten für Reiserücktrittsversicherungen bzw. Jahres-Reiserücktrittsversicherungen getestet und dabei wurde die Würzburger jeweils mit der Note SEHR GUT (1,4) als Testsieger bewertet.

 

Kontaktdaten

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