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Die klassische Anlage im Sicherungsvermögen und damit im Kollektiv eines Lebensversicherers ist die herkömmliche Art der Kapitalanlage. Das bedeutet, dass
der Versicherer sämtliche Versichertenguthaben in einem großen Topf verwaltet.
Auf Ihre Sparbeiträge erhalten Sie einen garantierten (Mindest-)Zins. Dieser Zins gilt unverändert, solange der Vertrag besteht, im Zweifel somit ein Leben
lang. Für Verträge mit Abschluss ab dem 01.01.2022 beträgt dieser 0,25 % p.a.. Darüber hinaus erhalten Sie eine verbraucherfreundlich regulierte
Überschussbeteiligung. Von anfallenden Zins- und Risikoüberschüssen erhalten Sie mindestens 90 %, vom übrigen Ergebnis (im Wesentlichen Kostenüberschüsse)
mindestens 50 %. Überschüsse werden Ihrem Vertrag einmal im Jahr unwiderruflich gutgeschrieben und gehören dann zum garantierten Vertragsguthaben. Es entsteht
somit ein Zinseszinseffekt. Zukünftige Überschüsse sind allerdings nicht garantiert und können auch oberhalb oder unterhalb bisheriger Überschüsse liegen. Die
Höhe der Überschüsse legt der Versicherer immer für ein Jahr im Voraus fest (meist gegen Jahresende für das Folgejahr).
Die Regulierungsvorschriften zwingen die Lebensversicherer jedoch zu einer vorwiegend sicherheitsorientierten Kapitalanlage. Aufgrund der Niedrigzinsphase
sind die Renditen in den letzten Jahren deutlich gesunken.
Ihre besonderen Vorteile:
Seit über 100 Jahren bekanntes und bewährtes Modell in Deutschland
Garantierte Mindestverzinsung für die gesamte Vertragslaufzeit (für Verträge ab 2022: 0,25% p.a.)
Lebenslang garantierte Altersrente oder einmalige Kapitalabfindung (schichtenabhängig)
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