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Vor Unfällen ist niemand geschützt, es kann jedem jederzeit passieren.
Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.
Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Parallel dazu gibt
es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange
hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt abhängig von den Versicherungsbedingungen bei 15-42 Monaten.
FINGER WEG
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen
hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche
Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr ausreichend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem
Tag massiven Zeitdruck auf seinen Mitarbeiter ausgeübt hatte.
AUF DER BAUSTELLE
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich vor Ort ein Bild ihres Projekts zu machen. Beim Aufladen aus dem
Schaufellader fiel ein Stück eines Betonblocks herab. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn das Betonstück so hart,
dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung wurde Schadensersatz geleistet, der die finanzielle Zukunft von
Herrn J. sichert.
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