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So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und
Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt
werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und
Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet folgende Gefahren:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
a) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung
b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
c) Wasserlöschanlagenleckage
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es
möglich, diese Gefahren bzw. Schäden in einem Individuellem Angebot einzuschliessen:
Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften
Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung
Nutzwärmeschäden
Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung
Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
Schäden durch Sturmflut
Schäden durch Lawinen
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung
Schäden durch Sturmflut
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden
Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Mietausfall – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser, …)
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der
Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
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